Unsere
Leistungen
Leistungen im Überblick
- Grundpflege
- Behandlungspflege
- Entlastungsleistungen
- Verhinderungspflege
- Beratungseinsatz
- Sonstige Leistungen
Grundpflege
(SGB XI / Pflegeversicherung)
Alle Leistungen aus dem Bereich SGB XI (Pflegeversicherung), können wir als ambulanter Pflegedienst bei Vorliegen eines Pflegegrades mit der Pflegekasse abrechnen. Maßgeblich für die Höhe der Pflegesachleistungen ist dabei die jeweilige Pflegestufe. Zu jedem Pflegevertrag erhalten Sie einen Kostenvoranschlag zu den gebuchten Leistungen.
Behandlungspflege
(SGB V / Krankenversicherung)
Sämtliche Leistungen aus dem Bereich des SGB V (Krankenversicherung) können bei Bedarf von Ihrem Hausarzt verordnet werden. Diese Leistungen rechnen wir als mobiler Pflegedienst direkt mit Ihrer Krankenkasse ab. Sie belasten damit nicht das Pflegegeld.
Ihr Hausarzt kann folgende Leistungen verordnen:
- An/Ausziehen von Kompressionsstrümpen
- Richten Ihrer Medikamente
- Gaben von Medikamenten / Injektionen
- Wundverbände
Entlastungsleistungen
Pflegebedürftige mit Pflegestufe haben zusätzlich zum Pflegegeld bzw. den Pflegesachleistungen Anspruch auf den sogenannten Entlastungsbetrag in Höhe von 125,- € monatlich. Wird er in einem Monat nicht oder nicht vollständig ausgeschöpft, wird der verbliebene Betrag in den folgenden Kalendermonat übertragen. Bis zum Ende des Kalenderjahres nicht oder nicht vollständig verbrauchte Beträge, können noch bis zum Ende des darauffolgenden Kalenderhalbjahres beansprucht werden. Der Entlastungsbetrag kann genutzt werden für Angebote zur Unterstützung im Alltag wie hauswirtschaftliche Hilfe oder Betreuungsleistungen.
Verhinderungspflege
Sollte Sie selbst eine Auszeit bei der Pflege Ihrer Angehörigen benötigen (z.B. aufgrund von Krankheit oder Urlaub), können Sie ab Pflegegrad 2 auf die sogenannte Verhinderungspflege zurückgreifen. Aktuell stehen Ihnen in diesem Bereich 1.612 Euro für die Unterstützung durch einen mobilen Pflegedienstes zur Verfügung. Ein mobiler Pflegedienst kann bis zu 3x am Tag zu Ihnen nach Hause kommen.
Beratungseinsatz
Wenn Sie das Pflegegeld ausbezahlt bekommen und durch Ihre Angehörigen unterstützt werden, benötigen Sie ein regelmäßiges Beratungsgespräch durch einen Pflegedienst.
Wir vom Pflegewerk Ortenau beraten Sie zu allen Fragen rund um die Pflege und besprechen mit Ihnen Lösungen für auftretende Probleme in der Pflege.
Privatleistungen
Wir bieten wir Ihnen zusätzlich diverse Privatleistungen, die wir privat in Rechnung stellen.