Erhöhung der Pflegeleistungen ab 01. Januar 2025

Zum 1. Januar 2025 werden die Pflegesachleistungen um 4,5 % erhöht. Diese Anpassung ist in meinpflegedienst.com automatisch hinterlegt und berücksichtigt die jeweilige Einrichtungsart, a beispielsweise für die Tagespflege andere Werte gelten. Die neuen Beträge werden automatisch in den Rechnungen und Kostenvoranschlägen berücksichtigt.

Pflegesachleistungen nach §36 SGB XI

bisherab Jan 2025
Pflegegrad 10 €0 €
Pflegegrad 2761 €796 €
Pflegegrad 31432 €1497 €
Pflegegrad 41778 €1859 €
Pflegegrad 52200 €2299 €

Tages und Nachtpflege nach §41 SGB XI

bisherab Jan 2025
Pflegegrad 10 €0 €
Pflegegrad 2689 €721 €
Pflegegrad 31298 €1357 €
Pflegegrad 41612 €1685 €
Pflegegrad 51995 €2085 €

Pflegegeld

bisherab Jan 2025
Pflegegrad 10 €0 €
Pflegegrad 2332 €347 €
Pflegegrad 3573 €599 €
Pflegegrad 4765 €799 €
Pflegegrad 5947 €990 €

Entlastungsbetrag nach §45b SGB XI

Der neue Entlastungsbetrag nach §45b SGB XI beträgt ab Januar 2025 131 € monatlich statt wie bisher 125 €.

Verhinderungspflege nach §39 SGB XI

Ab Januar 2025 wird der jährliche Betrag für die Verhinderungspflege auf 1.685 € erhöht. Wird der Anteil der Kurzzeitpflege in Höhe von 843 € nicht genutzt, kann dieser vollständig auf die Verhinderungspflege übertragen werden. Dadurch ergibt sich ein maximales Budget von 2.528 € pro Jahr.

In 2025 wird die Nutzung von Ansprüchen auf Kurzzeitpflege für die Verhinderungspflege sich ändern. Alle Informationen dazu finden Sie unter folgendem Link: Verhinderungspflege.